Allgemeine Informationen

Gewährleistung

Wir sind als Verkäufer verpflichtet, Ihnen eine gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Übergabe der Ware an den Käufer (so genannter "Gefahrenübergaben") zu gewähren. Ein Mangel liegt grundsätzlich dann vor, wenn die Ware bei Übergabe an den Käufer einen nicht den im Kaufvertrag vereinbarten Zustand hat oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt.

Anmerkung

Die gesetzliche Gewährleistung deckt nicht sämtliche Fehler ab, welche innerhalb der gesetzlichen Frist auftreten. Ebenso wenig stellt die Gewährleistung eine befristete Haltbarkeitsgarantie für den Gewährleistungszeitraum dar, sondern räumt Ihnen als Käufer Rechte für den Fall ein, dass die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist.
Sollte das Produkt später beispielsweie aufgrund eines Anwendungs- oder Bedienungsfehlers, einer etwaigen Materialermüdung oder einfach durch Zufall kaputt gehen, so liegt kein Gewährleistungsfall vor.

Sollten Sie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte einen Anspruch an uns geltend machen wollen, so kontaktieren Sie uns bitte.

Wir werden sodann mit Ihnen im Dialog prüfen, ob eine Mangelhaftung vorliegt und eine weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen.
Sollte der Kaufgegenstand bei Übergabe einen Mangel aufweisen, haben Sie das Recht auf Nachbesserung oder können eine Nachlieferung verlangen.
Sollte dieses uns aufgrund von einer Nichtverfügbarkeit beispielsweise unmöglich sein, so können Sie eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen und bekommen den Kaufpreis erstattet.
Ebenso wäre eine Kaufpreisminderung unter bestimmten Voraussetzungen möglich.